Evangelische Martin Luther Kita

Ihre Kita in Göppingen-Bodenfeld

Aktuelle Infos aus unserer Kindertagesstätte 

                                                                                    

Erntedankfeier mit den Kindern


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14.12.2020

Bedarfsabfrage Notbetreuung

Liebe Eltern,

aufgrund der beschlossenen bundesweiten Kitaschließungen ab Mittwoch, 16.12.2020 findet in unserer Einrichtung ab dem 16.12.2020 nur noch eine Notbetreuung statt.
Das bedeutet, Familien die einen Anspruch aufgrund der unten stehenden Kriterien haben, können ihre Kinder in unsere Einrichtung in die Notbetreuung bringen.
Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie – wenn Notbetreuungsberechtigt – den Bedarf einer Notbetreuung haben und in welchem Umfang (an welchen Tagen und zu welcher Uhrzeit). Das Kultusministerium bittet zu prüfen, wann eine Notbetreuung tatsächlich nötig ist - „Kinder sollen dieser Zeit wann immer möglich zu Hause betreut werden.“ ( https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/2020+12+13+Bundesweiter+Lockdown+Regelungen+Schulen+und+Kitas )


Berechtigungskriterien für die Inanspruchnahme der Notbetreuung:

• Beide Erziehungsberechtigte bzw. der/die Alleinerziehende müssen von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten. Entsprechender Nachweis der Arbeitgeber muss vorgelegt werden.


Um planen zu können, bitte ich Sie nun, uns Ihren Bedarf per E-Mail mit dem hier angehängten Formular bis SPÄTESTENS Dienstag (15.12.2020) 12:00 Uhr mitzuteilen.
Die weiteren Informationen bezüglich der Notbetreuung/Verhaltenshinweise, den offiziellen Antrag bzw. eventuelle Formulare erhalten die Familien die einen Bedarf anmelden, so schnell als möglich.

Es tut mir sehr leid, dass ich noch keine konkreteren Infos geben kann, allerdings sind auch wir auf weitere Informationen von Externen angewiesen! Zum jetzigen Zeitpunkt ist die aktuelle Corona-VO noch nicht veröffentlicht. Allerdings benötigen wir jetzt schon eine Verlässlichkeit zur Planung für die Notbetreuung. Deswegen bitten wir Sie, falls Sie den Anspruch und Bedarf auf die Notbetreuung haben schon jetzt eine formlose Formulierung Ihres Arbeitgebers ausstellen zu lassen, welche die Unabkömmlichkeit bestätigt.


Mit freundlichen Grüßen

Sabrina Mayer-Dehnert
-Einrichtungsleitung-

 Bedarfsabfrage_Dezember.docx


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